Verordnung

Die ergotherapeutische Behandlung wird nach ärztlicher Verordnung von den gesetzlichen Krankenkassen oder, je nach Vertrag, von Privatkassen übernommen. Die behandelnde Ärztin / der behandelnde Arzt benötigt das Heilmittelformular Nr. 18.

Die Verordnung muss enthalten:
Personendaten
Kennzeichnung einer Erst- oder Folgeverordnung
Behandlungsart: Psychisch-funktionelle Behandlung oder Sensomotorisch-
perzeptive Behandlung
Behandlungsanzahl, evt. Behandlungsfrequenz
Diagnose ( ICD) mit Leitsymptomatik und Indikationsschlüssel

Verordnungsmuster mit Erklärung