Die Verordnung erfolgt auf der Heilmittelverordnung Muster 18
Block 1:
> Patientendaten
Block 2:
> Angabe einer Erst- oder Folgeverordnung.
> Bei Verordnung einer Gruppentherapie bitte hier ankreuzen.
> Falls der Behandlungsbeginn nicht innerhalb von 14 Tagen beginnen soll, bitte das gewünschte Datum einsetzen.
> Falls aus medizinischen Gründen ein Hausbesuch erwünscht wird, bitte hier ankreuzen.
> Angabe, ob ein Bericht gewünscht wird.
Block 3:
> Verordnungsmenge: bis max. 10 Therapieeinheiten pro Rezept.
> Wenn die Verordnung außerhalb des Regelfalls erfolgt, kann diese Anzahl überschritten werden.
> Anzahl der Behandlung pro Woche, im Regelfall 1 x wöchentlich.
> Als Heilmittel Psychisch-funktionelle Behandlung oder Sensomotorisch-perzeptive Behandlung angeben.
Block 4:
Der dreistellige Indikationsschlüssel bei Psychisch-funktioneller Behandlung:
> PS1 Geistige und psychische Störungen im Kindes- und Jugendalter
> PS2 Neurotische, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
> PS3 Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen, affektive Störungen
> PS4 Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen
> PS5 Organische, einschließlich symptomatischer psychischer Störungen
Bei Sensomotorisch-perzeptiver Behandlung:
> EN2 ZNS-Schädigungen nach Vollendigung des 18. Lebensjahres
> EN3 Rückenmarkserkrankungen
> EN4 Erkrankungen peripherer Nerven
> ICD Diagnose
> ICD Diagnose und ausformulierte Leitsymptomatik (Beeinträchtigung der Aktivität/Fähigkeitsstörung)
Block 5:
Hier können wichtige Besonderheiten und Begleiterkrankungen aufgeführt werden.
Block 6:
Hier kann im Einzelfall ein Therapieziel entsprechend des Heilmittelkatalogs angegeben werden.
Block 7:
Hier erfolgt eine Begründung bei einer Verordnung außerhalb des Regelfalls.
Block 8:
Wird durch die Ergotherapeutin ausgefüllt.
Quellen:
> Rund um die Ergotherapieverordnung;
Hrsg. Deutscher Verband der Ergotherapeuten e.V.; Stand März 2017
> Heilmittelkatalog 2017; IntelliMed GmbH.Verlag+Medien